Beschränkte medizinische Anwendungen – Informationen für InteressentInnen
Beschränkte medizinische Anwendung in der Schweiz
Psychedelika-assistierte Therapie (PAT)
Zurzeit ist das Interesse an der Psychedelika-assistierten Therapie (PAT) gross und die Anzahl der Anfragen stark zunehmend. Viele, auch schwer leidende Menschen haben die grosse Hoffnung, mit dieser Therapieform eine Besserung ihrer Symptome und Probleme zu erfahren. Leider ist die Psychedelika-assistierte Therapie aber keine regulär und breit anwendbare Therapieform. Sie ist weltweit nur im Forschungsrahmen möglich und nur in der Schweiz durch eine kleine Anzahl von TherapeutInnen im Rahmen von Ausnahmebewilligungen durch die Gesundheitsbehörde (Bundesamt für Gesundheit, BAG) und unter strengen Auflagen durchführbar.
Als mögliche Alternative zu diesen Behandlungen finden Sie auf unserer Startseite Informationen zu aktuell laufenden Studien.
Gut vorab zu wissen:
Es müssen für alle Behandlungen spezielle Bewilligungen bei der Gesundheitsbehörde (Bundesamt für Gesundheit, BAG) durch eine:n dazu befähigten Therapeut:in beantragt werden. Die psychedelischen Substanzen und die langen Betreuungszeiten während einer Behandlung werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Die Bewilligungen gelten nur für in der Schweiz wohnhafte Personen und die PatientInnen sollten im Einzugsbereich der Region des/der Therapeut:in ansässig sein. Bitte geben Sie daher bei einer Anfrage unbedingt Ihren aktuellen Wohnort an. Wir weisen außerdem darauf hin, dass PAT-Behandlungen nur nach erfolgloser Therapie und Ausschöpfung konventioneller Möglichkeiten bewilligungsfähig sind.
Die Liste dieser TherapeutInnen ist unten verlinkt. Sie sind nicht notwendigerweise SÄPT-Mitglieder, sie haben jedoch alle vom BAG bewilligte psychedelische Therapien durchgeführt.
Alle hier aufgeführten Personen haben jedoch nur eine sehr begrenzte Kapazität, neue PatientInnen aufzunehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie auf Ihre allfällige Anfrage keine Antwort bekommen. Dies bedeutet in aller Regel, dass die betreffenden Therapeut:innen keine Möglichkeit haben, Sie in eine Behandlung aufzunehmen.
Unterstützungsangebot
Integrationstherapie
Rechtlich gesehen ist es so, dass der Gebrauch von Psychedelika im nicht medizinischen Gebrauch in der Schweiz nicht erlaubt ist, weil es sich bei den Substanzen um verbotene Betäubungsmittel handelt. Es ist aber eine Realität, dass viele Menschen diese Substanzen in ganz verschiedenen Kontexten einnehmen. Deshalb sehen wir es als eine therapeutische Aufgabe einen möglichen Schaden durch riskante Einnahme verhindern oder minimieren zu helfen.
Psychedelische Erfahrungen können intensiv und herausfordernd sein, psychische Probleme oder Traumata ins Bewusstsein bringen bzw. verstärken und generell unvorhersehbare emotionale Reaktionen hervor rufen. Neben der Anwendung psychedelischer Substanzen unter ärztlicher Begleitung gibt es daher häufig auch Bedarf für Therapie zur Integration von Erfahrungen, die im veränderten Bewusstsein bspw. in rituellen oder Freizeitsettings bereits gemacht wurden.
Psychotherapeutische Integrationssitzungen können dabei helfen, diese Erfahrungen und Reaktionen zu verarbeiten, sie in den Lebensalltag zu integrieren und konstruktive Veränderungen daraus abzuleiten.
Für diese Fälle finden Sie unter folgendem Link TherapeutInnen unterschiedlicher beruflicher Fachrichtungen, die jeweils Mitglieder der SÄPT sind und in der Regel spezielle Kenntnisse im Umgang mit Zuständen nach veränderten Bewusstsein erworben haben. Die Modalitäten und Kosten der Integrationssitzungen sind jeweils unterschiedlich und bei den TherapeutInnen selbst zu erfragen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Angeboten nicht um Behandlungen mit Psychedelik (PAT) handelt. Adressen für Psychedelika-assistierte Therapie finden Sie oben auf dieser Seite unter PAT-TherapeutInnen.
Unterstützung unserer Arbeit
Mitgliedschaft in der SÄPT
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der SÄPT? Wir freuen uns über Ihr Aufnahmegesuch. Als allfälliges zukünftiges Mitglied der SÄPT haben Sie die Möglichkeit:
- an unserer jährlichen Mitgliederversammlung mit Gesellschaftstag teilzunehmen
- Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen (online sowie in Präsenz)
- professionelle Kontakte zu den übrigen Mitgliedern der SÄPT zu knüpfen
- an thematischen Arbeitsgruppen mit zu arbeiten
- einen monatlichen Newsletter zu Neuigkeiten und Informationen aus der SÄPT zu erhalten
- Sie werden über Veranstaltungen, Symposien und Fortbildungen zur PAT informiert
Füllen Sie für Ihr Aufnahmegesuch bitte den unten verlinkten Fragebogen aus und senden diesen an finanzen@saept.ch. Wir melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen zurück mit weiteren Informationen zum Aufnahmeprozedere.
Die Mitgliedschaft kostet derzeit 150 CHF im Jahr.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 150 CHF.
Bitte beachten Sie:
- Die Mitgliedschaft in der SÄPT richtet sich primär an Fachpersonen in therapeutischen Berufen (FachärztInnen für Psychiatrie und/oder Psychotherapie, andere ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und weitere therapeutisch Tätige).
- Die SÄPT orientiert sich als Fachgesellschaft an wissenschaftlichen Standards.
- Der fachliche Austausch ist für die SÄPT zentral. Die Mitglieder werden ermutigt, sich in Supervisions- und Intervisionsgruppen aktiv miteinander auszutauschen.
- Der Umgang miteinander orientiert sich an den Prinzipien der gewaltfreien Kommunikation. Die nicht-kompetitive, vertrauensbildende Vernetzung ist für uns wichtig.